Wahl der Taufpaten

Der Ritus und die Zeremonie der Taufe haben das Ziel den Neuling (Kind oder Erwachsenen) mit der christlichen Gemeinschaft zu verbinden.

Normalweise gibt es einen Paten und/ eine Patin bei der Taufe, die auf eine Weise den zukünftig Getauften vertreten und sich zur christlichen Erziehung des Neubekehrten verpflichten. Es muss ein Pate und/ eine Patin sein: aber nicht zwei Paten und/ zwei Patinnen. Das Mindestalter um Pate/Patin zu sein ist 16 Jahre.

Heutzutage wählt man die Paten gewöhnlich unter den engsten Freunden oder den Familienmitgliedern. Aber, wenn wir uns dazu entschließen der klassischen Tradition zu folgen, dann würde die Wahl der Paten wie folgt aussehen:

Für das erste Kind:
Pate: der Großvater väterlicherseits.
Patin: die Großmutter mütterlicherseits.

Für das zweite Kind:
Pate: der Großvater mütterlicherseits.
Patin: die Großmutter väterlicherseits.

Für das dritte Kind:
Pate: der Bruder des Vaters.
Patin: die Schwester der Mutter.

Für den Rest der Kinder wählt man die Paten unter den Familienmitgliedern und Freunden.

Für den Fall, dass irgendeines der als Paten ausgewählten Familienmitglieder diese Aufgabe nicht erfüllen kann, dann es durch jedes andere Familienmitglied ersetzt werden.

Als Empfehlung sollte man in Erinnerung zu behalten: bei den Taufen nach klassischem Protokoll sollte man Familie und Freunde nicht als Taufpaten vermischen.

Berta Martín

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