Für die Hochzeitsfeier ist eine Tischordnung sinnvoll

Nach der kirchlichen oder standesamtlichen Trauung ist es üblich, eine Hochzeitsfeier zu feiern. Es ist wohl einer der größten Feierlichkeiten, die ein Paar in ihrem Leben feiern wird. Entsprechend wird die Hochzeitsfeier meist in großem Rahmen gefeiert. Groß ist hierbei auch der Aufwand, den das Paar mit der Planung einbringen muss. Üblicherweise beginnt man eine Hochzeitsfeier mit einem Sektempfang, danach folgt je nach Uhrzeit entweder Kaffee und Kuchen oder das Hochzeitsessen.
Bezüglich Hochzeitsessen ist auf die Tischordnung ein besonderes Augenmerk zu legen. Eine Sitzordnung für das Brautpaar und die Gäste vorzugeben, ist empfehlenswert.
Damit kann man sicherstellen, dass Gäste an einem Tisch zusammensitzen, die sich kennen und somit gemeinsame Gesprächsthemen haben. Dies führt zu einer angenehmen Atmosphäre auf der Hochzeitsfeier. In der Regel und aus der Tradition heraus sitzen Familienangehörige und auch enge Freunde mit dem Brautpaar an einem Tisch beziehungsweise näher an dem Paar. Wer es mit Traditionen jedoch nicht so eng sieht, kann auch anders verfahren.
Allerdings sollte das Brautpaar immer in der Mitte oder zentral am Tisch sitzen. Weiter sollte die Braut immer rechts vom Bräutigam sitzen. Daneben finden im Allgemeinen die jeweiligen Eltern des Hochzeitspaar Platz. Daneben sitzen gleich die Trauzeugen, ebenfalls mit ihren jeweiligen Partnern. Steht noch mehr Platz am Hochzeitstisch zur Verfügung, können auch noch weitere engste Familienangehörige wie beispielsweise die Großeltern oder die Geschwister Platz nehmen.
Dies klingt zunächst recht einfach, stellt sich in der Realität jedoch oftmals als schwierig heraus. Je nach Ort, an dem die Hochzeitsfeier nach der Trauung stattfinden soll, sind die Tische unterschiedlicher Größe. Sind jedoch die Plätze verteilt und die Tischkarten aufgestellt, steht einer großen Hochzeitsfeier nichts mehr im Wege.

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