Tischdeko Verlobung der erste Schritt vor der Hochzeit

Tischdeko Verlobung

Das Heiratsversprechen abzugeben, hat zwar nicht mehr den Wert früherer Zeiten, ist aber trotzdem immer noch aktuell und erfordert im Allgemeinen von der Brautmutter eine Tischdekoration im Sinne einer Tischdeko Verlobung.
Obwohl die Verlobung heute nicht mehr so wichtig und auch nicht rechtlich bindend ist, hat jeder noch die ursprünglichen Gründe im Sinn. In der Vergangenheit zahlte der Verlobte bei Auflösung der Selben ein Kranzgeld. Früher galt die, auch als Eheversprechen bekannte Zusicherung, bei, durch die Eltern arrangierten Hochzeiten.
Die heutige Zeit des Kennenlernens ist weit entfernt von der früheren Brautwerbung. Ein Paar, das sich länger kennt und seine Gefühle offen legt, ist gerne bereit, sich in der Verlobungszeit genauer für das spätere Zusammenleben als Ehepaar zu testen. Während dieser Zeitspanne lernen sich die Familien genaustens kennen. Allerdings heiraten viele Paare ohne eine vorherige Verlobungszeit. Es ist und bleibt die Entscheidung der Brautpaare selbst.
Trotzdem erfreut es die Gäste wie auch das Brautpaar, wenn diesbezüglich ein Fest ansteht und die Tischdekoration anfällt. Ausführungen in Punkto Tischdeko, Verlobung und dem Menü für den Anlass, sind alles Dinge, die überdacht werden müssen und Planung erfordern. Am einfachsten ist die Deko des Tisches. Ein flippiges Lila für Teile, die auf den Anlass hinweisen, so zum Beispiel Ringe, auf einer ganz zarten lila Tischdecke mit jeder Menge kleiner Teelichter in lila Glasschälchen und selbstverständlich lila gemusterten Servietten sind das Grundaussehen der Tischdeko. Weißes Porzellan oder welches in einem lila Ton, krönen alles.
Allein die diversen unterschiedlichen Nuancen der Farbe Lila oder einer anderen Farbe stehen für modernes Ambiente. Ein wunderschönes Blumengesteck mit weißen und lila Blüten gehört noch, je nach Tischlänge, ein- oder zweimal dazu.
Ein besonderer Gag wäre, wenn die Brautleute sich dem Bild farblich anpassen würden. Ohne eine Verlobungsfeier gelten die Personen, die eine Hochzeit beim Standesamt anmelden, auch als Verlobte. Sollte sich nach einer längeren Zeit herausstellen, dass die Brautleute nun doch nicht zusammen passen, dann wird bei einer Trennung die Aufteilung der Geschenke verlangt. Eventuell entstehen sogar Verpflichtungen zum Schadenersatz. Egal wie, es bleiben die Erinnerungen an die Tischdekoration. Man hat ja im Sinne der Tischdeko die Verlobung einmal gefeiert.

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