Die Eheschließung – Früher und heute

Bei dem Begriff Eheschließung hatte man früher doch immer einen faden Beigeschmack wegen der sozialen Absicherung. Doch im 21. Jahrhundert hat sich dieser Beigeschmack Dank der Gleichberechtigung verändert. Die Gründe für eine Eheschließung heute sind glücklicherweise nicht mehr nur das abgesicherte Leben der Hausfrau bzw. der werdenden Mutter. Vielmehr sind es heute andere als nur praktische Gründe, die einer Eheschließung zugrunde liegen. Man hört heute wieder viel mehr die Worte Gefühle und den Wunsch, gemeinsam mit dem Partner alt zu werden. Für eine Eheschließung gibt es mehrere Möglichkeiten. Bei der kirchlichen Trauung erhält man zwar den Segen Gottes, jedoch erhält man in Deutschland nicht gleichzeitig auch den rechtlichen Status eines Ehepaares. Eine standesamtliche Trauung ist immer zusätzlich notwendig. Was viele nicht wissen, ist, dass sich diese Tatsache aus den Paragraphen 1311 und 1312 des Bürgerlichen Gesetzbuches begründet. Und zwar ist vorgeschrieben, dass sich Menschen, die die Ehe schließen wollen, auch gleichzeitig vor einem Standesbeamten die Zustimmung zur Eheschließung erklären müssen. Bei einer Trauung haben die Partner die Möglichkeit, einen Ehenamen zu wählen und es empfiehlt sich, sich schon sehr früh über die verschiedenen Kombinations-Möglichkeiten des Ehenamens Gedanken zu machen. Diskussionen diesbezüglich vor dem Standesbeamten sind ganz und gar nicht von Vorteil und bringen nur unnötigen Ärger mit sich. Sind Kinder aus früheren Beziehungen da, so kann dieser Ehename dann auch auf die Kinder bzw. auf uneheliche Kinder übertragen werden. Dies nennt sich dann Einbenennung, was aber nicht mit der Adoption verwechselt werden darf. Für diese Vorgehensweise benötigt man jedoch die Zustimmung des anderen Elternteils. Wesentlich unkomplizierte ist die Namensgebung für Kinder, die während der Ehezeit geboren werden, da diese automatisch den gemeinsamen Familiennamen annehmen. Eine Eheschließung ist immer mit viel Organisation und Beschaffung von zahlreichen Dokumenten und sonstigen Unterlagen verbunden. Daher sollten alle Papiere rechtzeitig bereitgelegt bzw. beschafft werden und das Aufgebot beim zuständigen Standesamt bestellt werden. Denn fehlt nur ein einziges wichtiges Dokument, muss die Eheschließung verschoben werden.

0.00 avg. rating (0% score) - 0 votes